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Pflegevermittlung in Meine | Einfühlsame 24h-Pflege

Informationen Zuschüsse, steuerliche Absetzbarkeit, Pflegegrade – zusätzliche Informationen zu den wichtigsten Themen. 

Zuschüsse

Je nach Pflegegrad, stehen Ihnen oder Ihren Angehörigen folgende Zuschüsse zu: Pflegegeld, Pflegehilfsmittel, Pflegesachleistungen, Tagespflege, Verhinderungspflege, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, Entlastungsbetrag.

Steuerliche Absetzbarkeit

Steuerlich absetzbar sind grundsätzlich alle Pflegeleistungen, da sie als außergewöhnliche Belastungen gelten. Bis zu 4.000 Euro im Jahr können Sie von der Steuer gutgeschrieben bekommen. Dieser absetzungsfähige Betrag variiert jedoch vom Pflegegrad und weiteren Angaben. Genaue Informationen dazu kann – und darf – nur die Finanzbehörde oder der Steuerberater geben.

Pflegebedürftigkeit

Wenn Sie durch eine Krankheit oder Behinderung, in vielen Fällen auch altersbedingt, Ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen können, benötigen Sie Unterstützung. Der Hilfebedarf bezieht sich auf die gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens. Der jeweilige Pflegegrad spielt bei der Betreuung eine wichtige Rolle, da hier auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingegangen wird.

Hinweise zu Förderungen, Recht und Steuern

Allgemeine Hinweise

Die Peckmann Pflegevermittlung  vermittelt Personal für die Betreuung- und Unterstützung der Vermittlungsgegenstand ist ein Dienstleistungsvertrag über die Betreuungsleistungen mit unseren osteuropäischen Kooperationspartnern, die auf Personal für die Pflege und Betreuung spezialisiert sind. Bei unseren Kooperationspartnern handelt es sich um Personalvermittlungsagenturen, welche das bei Ihnen angestellte Personal nach Deutschland entsenden. Die Peckmann Pflegevermittlung selbst beschäftigt kein eigenes Personal. Vertragsverhältnisse über Pflegeleistungen können daher nur unmittelbar mit unseren Kooperationspartnern begründet werden. Zwischen Ihnen als unseren Kunden und dem ausgesuchten Dienstleister.

Während der gesamten Laufzeit des begründeten Vertragsverhältnisses steht die Peckmann Pflegevermittlung Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Die von uns verwendete Bezeichnung „24 Stunden Pflege“ oder „rund um die Uhr“ bedeutet nicht, dass die vermittelten Betreuungskräfte 24 Stunden am Stück arbeiten. Es existieren für entsendete Arbeitnehmer Arbeitszeitregelungen, die einzuhalten sind. Die Begriffe „24 Stunden Pflege“, „24 Stunden Betreuung“ oder „rund-um-die-Uhr“ beziehen sich auf die dauerhafte Anwesenheit des Betreuungspersonals. Formal beinhalten die Verträge eine vierzig-Stunden Woche mit Bereitschaft.

Rechtliche Hinweise

Osteuropäische Pflegekräfte arbeiten nach deutschem Recht

Dienstleistungsfreiheit – im vereinten Europa existieren keine Grenzen mehr. Bereits im Jahr 2004 wurde die sogenannte EU-Osterweiterung durchgesetzt. Aufgrund des gemeinsamen Arbeitsmarktes in der Europäischen Union dürfen ausländische Kräfte in Deutschland arbeiten. Für den Pflegebereich heißt das ganz konkret: Osteuropäische Personalfirmen können Pflege- und Betreuungspersonal nach Deutschland entsenden und sie dort legal arbeiten lassen. Sämtliches Personal, welches von der Peckmann Pflegevermittlung nach Deutschland vermittelt wird, ist bei seinem Arbeitgeber im Heimatland sozialversichert.

Arbeitsrechtliche Einschränkungen zwischen Polen und Deutschland gibt es nicht mehr. Die einzige Voraussetzung ist, dass diejenigen, die bei polnischen Arbeitgebern beschäftigt sind, hierzulande nach deutschem Recht arbeiten. Sie haben auf der einen Seite die gleichen Pflichten, auf der anderen Seite auch die gleichen Rechte. Geregelt sind die Rahmenbedingungen u.a. im Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Die A1-Bescheinigung dient als Nachweis über die Sozialversicherung im Heimatland.

Durch die Peckmann Pflegevermittlung können Sie osteuropäische Dienstleitungsunternehmen beauftragen, die ihre Mitarbeiter dann nach Deutschland entsenden. Hierbei besteht das Arbeitsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Arbeitnehmer fort. Das bedeutet beispielsweise, dass die bei dem ausländischen Unternehmen angestellten und im deutschen Haushalt eingesetzten Kräfte ausschließlich dem Weisungsrecht des Arbeitgebers im Heimatland unterliegen. Diese ‒ und nicht die Kunden ‒ bestimmen Arbeitszeiten und die Art der auszuübenden Tätigkeit. Das heißt jedoch nicht, dass das ausländische Unternehmen die Art der Arbeit und ihre Ausführung bis ins kleinste Detail regeln muss. Geht es allerdings um eine allgemeine Änderung der vereinbarten Tätigkeit, muss sich der Kunde an das Unternehmen im Ausland wenden. Dies übernimmt die Peckmann Pflegevermittlung für Sie.

Genau wie die Kosten für deutsche Pflegedienste sind auch die Kosten für osteuropäische Pflegekräfte steuerlich absetzbar. Es gilt der europäische Grundsatz der Gleichbehandlung und Gleichstellung, insbesondere auch für Altenpflege aus Osteuropa. Ausgaben für legale Haushalts- und Pflegehilfen können die Steuerschuld mindern. Um bis zu 4.000 Euro jährlich, maximal aber 20 Prozent der tatsächlichen Kosten, vermindert sich die Steuerlast.

Eine 24-Stunden-Betreuung durch eine einzige Kraft ist legal nicht umzusetzen. Pflege und Betreuung rund um die Uhr ist aufgrund von Arbeitszeitvorschriften in der Praxis nur möglich, wenn verschiedene Personen in drei Schichten arbeiten. Das ist mit entsprechend hohen Kosten verbunden. Aber: Für etwa acht Arbeitsstunden täglich sind Betreuung sowie hauswirtschaftliche Hilfen und Unterstützung bei einfachen Pflegeverrichtungen zu haben. Da die Kräfte oft mit im Haushalt wohnen, ist eine flexible Einteilung der Arbeitszeit die Regel.

Verhinderungs- Bezahlung für Vertretung

Bei der sogenannten Verhinderungspflege handelt es sich um die Kosten für eine Krankheits- oder Urlaubsvertretung der Pflegeperson. Fällt die Pflegeperson aus, besteht Anspruch auf Ersatzpflege für maximal 6 Wochen pro Kalenderjahr. Dabei ist der Grund, weshalb die eigentliche Pflegeperson verhindert ist, nicht ausschlaggebend. Das kann Urlaub oder Krankheit sein, aber auch beispielsweise ein Arzttermin oder eine Familienfeier.

Die Verhinderungspflege kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Familienangehöriger die Pflege übernimmt, während die Pflegekraft zu Hause ist. Die Kosten für die Vertretung übernimmt die Pflegekasse. Zusätzlich können 50% des Anspruchs auf Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen werden.

Eine Hilfe für die dringend benötigte Hilfe

Insgesamt können somit für die Verhinderungspflege pro Jahr bis zu 2.416 Euro in Anspruch genommen werden. Wer also über längere Zeit eine Ersatzpflege benötigt, ist hiermit deutlich bessergestellt, als das noch vor wenigen Jahren der Fall war. Die Gesetzgeber sind auf dem richtigen Weg, den Pflegebedürftigen ein würdevolles Alter zu ermöglichen. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilen die Sozialversicherungsträger, Pflegekassen, Krankenkassen Rentenversicherungsträger oder auch Pflegestützpunkte.

Soviel ist klar:

Mit der Verhinderungspflege bleiben Sie oder ihre Angehörigen auch dann nicht im Regen stehen, wenn die vertraute Pflegeperson verhindert ist. Es stehen Ihnen bis zu 2416 Euro pro Jahr von Ihrer Pflegekasse für eine Ersatzpflege zur Verfügung.

Zuschüsse von der Pflegekasse bei der häuslichen Pflege

Das Pflegegeld ist gedacht für die Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität & hauswirtschaftlichen Versorgung. Wie die erhaltenen Beträge dann verteilt werden, liegt ausschließlich in der Entscheidung der zu pflegenden Person, des zuständigen Angehörigen oder des Betreuers. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegegrad – früher als Pflegestufe bezeichnet. Auch Demenzerkrankte haben Anspruch auf Leistungen von der Pflegekasse. Pflegesachleistungen können für einen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden. Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden.

Zusätzlich zu den Pflegesachleistungen bzw. dem Pflegegeld für häusliche Pflege zahlt die Pflegekasse weitere Zuschüsse, mit denen das Wohnumfeld des Pflegebedürftigen optimiert werden kann. Die Gelder lassen sich beispielsweise für behindertengerechte Umbaumaßnahmen innerhalb der Wohnung verwenden. Wohnungen können modernisiert, barrierefrei gestaltet oder mit intelligenter Haustechnik auf die Bedürfnisse der zu pflegenden Person eingerichtet werden. Mit dem Pflegestärkungsgesetz wurden diese Zuschüsse deutlich angehoben: auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Auch das kommt Ihnen und dem eingesetzten Pflegehilfs- und Betreuungspersonal zugute.

Steuerliche Absetzbarkeit - häusliche Pflege durch eine Betreuungs- oder Pflegehilfskraft

Grundsätzlich sind Pflegedienstleistungen steuerlich absetzbar, allerdings nicht in voller Höhe. Die Pflegekosten für die Pflegekräfte gelten als außergewöhnliche Belastung und können entsprechend in der Steuererklärung gelten gemacht werden. Exakte Auskünfte dazu kann – und darf – nur der Steuerberater oder die Finanzbehörde geben. Übergreifend lässt sich allerdings sagen, dass gegenwärtig – Stand 2016 – Kosten bis zu einer Höhe von 20.000 EUR angegeben werden können. Dieser absetzungsfähige Betrag kann für eine Steuergutschrift von bis zu 4.000 EUR sorgen.

Ausschlaggebend dafür, ob und in welcher Höhe die Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können, ist zunächst die Pflegebedürftigkeit der jeweiligen Person. Auch wer lediglich kurzzeitig Pflege benötigt, kann die krankheitsbedingten Pflegekosten im gewissen Rahmen steuerlich absetzen. Unterschieden wird dabei zwischen zumutbaren und außergewöhnlichen Belastungen. Die Kosten, die den sogenannten Eigenanteil – die zumutbare Belastung – übersteigen, sind absetzbar. Interessant ist, dass es für den zumutbaren Teil, für haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflege-Beschäftigungsverhältnisse weitere Steuerermäßigungen geben kann. Sich in dieser Hinsicht zu informieren, kann durchaus lohnenswert sein.

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