Unsere Dienstleistungen
Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für unsere Leistungen, sofern ein Pflegegrad vorliegt.
Menschen mit mindestens Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI.
Voraussetzungen für die Nutzung der Entlastungsleistungen
Sie müssen mindestens Pflegegrad 1 besitzen.
Beim erstmaligen Nutzen von Entlastungsleistungen muss die Abtretungserklärung (gemäß § 398 BGB) unterschrieben werden.
Dies ermöglicht es uns, die Leistungen direkt mit der Pflegekasse abzurechnen.
Übertragbarkeit von Entlastungsbeträgen
Nicht genutzte Entlastungsbeträge können in den nächsten Monat übertragen werden.
Beträge, die bis zum Ende eines Monats nicht genutzt wurden, werden ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen.
Die übertragenen Beträge müssen innerhalb der nächsten 6 Monate abgerufen werden, andernfalls verfallen sie.
Häufig gestellte Fragen
Wer hat Anspruch auf die Leistungen?
Menschen mit Pflegegrad 1 und höher.
Wie funktioniert die Abrechnung mit der Pflegekasse?
Die Abrechnung erfolgt über den Leistungsnachweis, welcher durch uns an die Pflegekasse gesendet wird.
Was kostet die Unterstützung?
Die Pflegeversicherung übernimmt alle Kosten für hauswirtschaftliche Leistungen, sofern ein Pflegegrad vorliegt.
Unsere Dienstleistungen können bei höherem Bedarf ebenfalls über eine private Rechnung gebucht werden. Die genauen Kosten sind in den jeweiligen Bereichen der Leistungen zu sehen.
Wie erfahre ich, ob mein Entlastungsbetrag noch verfügbar ist?
Viele Pflegekassen bieten auch Kundenportale an, in denen der aktuelle Stand des Entlastungsbetrags eingesehen werden kann.
Falls der Beitrag die erbrachte Dienstleistung nicht deckt, wird über eine private Rechnung abgerechnet.
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Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag: 08:00 – 18:00 Uhr
Mobil: 0160 6354325