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Unsere Dienstleistungen

Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung

  • Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für unsere Leistungen, sofern ein Pflegegrad vorliegt.

  • Menschen mit mindestens Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI.

Voraussetzungen für die Nutzung der Entlastungsleistungen

  1. Sie müssen mindestens Pflegegrad 1 besitzen.

  2. Beim erstmaligen Nutzen von Entlastungsleistungen muss die Abtretungserklärung (gemäß § 398 BGB) unterschrieben werden.

  3. Dies ermöglicht es uns, die Leistungen direkt mit der Pflegekasse abzurechnen.

Übertragbarkeit von Entlastungsbeträgen

  • Nicht genutzte Entlastungsbeträge können in den nächsten Monat übertragen werden.

  • Beträge, die bis zum Ende eines Monats nicht genutzt wurden, werden ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen.

  • Die übertragenen Beträge müssen innerhalb der nächsten 6 Monate abgerufen werden, andernfalls verfallen sie.

Häufig gestellte Fragen

  • Wer hat Anspruch auf die Leistungen?

    • Menschen mit Pflegegrad 1 und höher.

  • Wie funktioniert die Abrechnung mit der Pflegekasse?

    • Die Abrechnung erfolgt über den Leistungsnachweis, welcher durch uns an die Pflegekasse gesendet wird.

  • Was kostet die Unterstützung?

    • Die Pflegeversicherung übernimmt alle Kosten für hauswirtschaftliche Leistungen, sofern ein Pflegegrad vorliegt.

    • Unsere Dienstleistungen können bei höherem Bedarf ebenfalls über eine private Rechnung gebucht werden. Die genauen Kosten sind in den jeweiligen Bereichen der Leistungen zu sehen.

  • Wie erfahre ich, ob mein Entlastungsbetrag noch verfügbar ist?

    • Viele Pflegekassen bieten auch Kundenportale an, in denen der aktuelle Stand des Entlastungsbetrags eingesehen werden kann.

    • Falls der Beitrag die erbrachte Dienstleistung nicht deckt, wird über eine private Rechnung abgerechnet.