Haushaltsnahe Dienstleistungen nach §45 SGB XI

a woman sitting on the ground looking at her cell phone
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Ihre Vorteile

  • Sofortige Terminvergabe.

  • Kein wechselndes Personal mehr, denn Sie wählen die Haushaltshilfe aus.

  • Kein lästiger Papierkram mehr.

  • Die Dienstleistung wird über den Entlastungsbetrag Ihrer Pflegekasse direkt abgerechnet.

Leistungsübersicht

  1. Übliche Reinigungsarbeiten im Haushalt:

    • Staubwischen, Teppichsaugen, Boden- und einfache Fensterreinigung.

    • Befüllen und Entleeren der Geschirrspülmaschine.

  2. Wäschepflege:

    • Waschen, Sortieren, Bügeln und Zusammenlegen von Wäsche.

    • Wechseln der Bettwäsche.

  3. Blumenpflege:

    • Pflege von Pflanzen innerhalb der Wohnung oder auf dem Balkon.

  4. Alltagsorganisatorische Tätigkeiten:

    • Unterstützung bei der Postbearbeitung.

    • Botengänge und Einkäufe.

    • Zubereitung einfacher Mahlzeiten.

    • Begleitung bei Arztbesuchen oder anderen Terminen.

  5. Psychosoziale Unterstützung:

    • Gesellschaft leisten und Gespräche führen.

    • Förderung von Hobbys oder leichter Aktivität.

    • Begleitung zu Gottesdiensten oder Veranstaltungen.

    • Zuhören und Unterstützung bei der Organisation des Pflegealltags.

Nicht abrechenbare Leistungen

  1. Arbeiten außerhalb des unmittelbaren Lebensumfelds des Pflegebedürftigen:

    • Gartenarbeiten (z. B. Rasenmähen, Baumschnitt).

    • Straßenreinigung, Schneeräumen oder Winterdienst.

    • Entsorgung von Sperrmüll.

    • Entrümpelung von Kellern oder Dachböden.

  2. Renovierungs- oder Handwerksarbeiten:

    • Malerarbeiten, Reparaturen oder Pflasterarbeiten.

  3. Versorgung von Haustieren:

    • Füttern, Gassi gehen, Reinigen des Tierbereichs.

  4. Spezialisierte Reinigungsarbeiten:

    • Wartungsreinigung von Geräten wie Waschmaschinen.

    • Großreinigungen, z. B. „Frühjahrsputz“.

    • Kaminholz stapeln.

Wichtige Hinweise zur Terminvereinbarung!
  • Nach Eingang der Abtretungserklärung können Sie auf unserem Terminkalender Buchungen vereinbaren.

  • Sollte der Entlastungsbetrag des Leistungsempfängers nicht verfügbar sein, werden 45 € pro vereinbarte Stunde über eine private Rechnung getragen.

  • Dauer: ca. 2 Std. – Abrechnung des vollen Entlastungsbetrags (inkl. Anfahrt & Aufwand)

  • Der Leistungsnehmer muss während des Termins anwesend sein.

  • Vergessen Sie nicht, für das Personal Utensilien bereit zustellen.

  • Die Einsätze erfolgen ausschließlich in einem Umkreis von maximal 15 km.

  • Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit legen wir besonderen Wert auf gegenseitigen Respekt.

  • Über alle Änderungen zu Ihrem Termin werden Sie rechtzeitig informiert.

  • Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 1 Tag vor dem Termin möglich. Ansonsten wird der vereinbarte Termin abgerechnet.

  • Sollte der Dienstleister krankheitsbedingt verhindert sein, wird der Termin verschoben, um nachgeholt zu werden.

  • Reklamationen sind während der Dienstleistung nur telefonisch möglich.

  • Die erbrachte Dienstleistung wird durch Ihre Unterschrift im Leistungsnachweis bestätigt.

Um unsere Dienstleistungen für Menschen mit Pflegegrad kostenlos anbieten und direkt mit den Pflegekassen abrechnen zu können, benötigen wir vorab eine einmalige Abtretungserklärung von Ihnen. Erst nach Eingang dieser Erklärung ist es möglich, einen Termin zu vereinbaren.

Abtretungserklärung