Haushaltsnahe Dienstleistungen nach §45 SGB XI

a woman sitting on the ground looking at her cell phone
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Ihre Vorteile

  • Sofortige Terminvergabe.

  • Keine Personalbindung.

  • Kein lästiger Papierkram mehr.

  • Direkt mit Pflegekasse abrechenbar.

  • Entlastung für Angehörige.

Wir unterstützen pflegebedürftige Menschen mit haushaltsnahen Dienstleistungen gemäß § 45 SGB XI.
Schnell, zuverlässig und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

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Ablauf für hauswirtschaftliche Dienstleistungen

1) Zugriff bekommen
1) Anfrage stellen1) Anfrage stellen

Sie füllen unser Online-Formular zur Abtretungserklärung aus.

2) Prüfung Ihrer Angaben
2) Prüfung Ihrer Angaben
2) Termin buchen

Termin vereinbaren und Leistung erhalten.

3) Leistungsnachweis digital unterzeichnen
4) Leistungserbringung
4) Leistungserbringung

Wir rechnen den Betrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Leistungsübersicht

Übliche Reinigungsarbeiten im Haushalt:

  • Staubwischen, Teppichsaugen, Boden- und einfache Fensterreinigung.

  • Befüllen und Entleeren der Geschirrspülmaschine.

Soziale Unterstützung:

  • Gesellschaft leisten und Gespräche führen.

  • Förderung von Hobbys oder leichter Aktivität.

  • Begleitung zu Veranstaltungen.

  • Zuhören und Unterstützung.

Wäschepflege:

  • Waschen, Sortieren, Bügeln und Zusammenlegen von Wäsche.

  • Wechseln der Bettwäsche.

Blumenpflege:

  • Pflege von Pflanzen innerhalb der Wohnung oder auf dem Balkon.

Alltägliche Tätigkeiten:

  • Botengänge und Einkäufe.

  • Zubereitung einfacher Mahlzeiten.

  • Begleitung bei Arztbesuchen oder anderen Terminen.

Termine vereinbaren
Wichtige Hinweise zur Terminvereinbarung!
  • Einmalig Abtretungserklärung notwendig (Formular siehe unten).

  • Termin vereinbaren nur mit Pflegegrad möglich.

  • Ist der Entlastungsbetrag nicht verfügbar, werden 45 € pro vereinbarter Stunde privat berechnet.

  • Vergessen Sie nicht, für das Personal Utensilien bereit zustellen.

  • Reklamationen sind während der Dienstleistung nur telefonisch möglich.

Um unsere Dienstleistungen für Menschen mit Pflegegrad kostenlos anbieten und direkt mit den Pflegekassen abrechnen zu können, benötigen wir vorab eine einmalige Abtretungserklärung von Ihnen. Erst nach Eingang dieser Erklärung ist es möglich, einen Termin zu vereinbaren.

Abtretungserklärung