
Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) entlastet pflegende Angehörige, wenn sie z. B. durch Urlaub oder Krankheit verhindert sind. Die Pflegekasse übernimmt dafür die Kosten – bis zu 3.539 € pro Jahr (Stand 2025).
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) ist eine wichtige Entlastungsmöglichkeit für pflegende Angehörige. Wenn Sie aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Verpflichtungen vorübergehend nicht in der Lage sind, die Pflege eines Angehörigen zu übernehmen, sorgt die Verhinderungspflege dafür, dass die Betreuung weiterhin sichergestellt ist. Diese Leistung wird von der Pflegekasse übernommen und kann bis zu 42 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 und höher
Pflegekasse übernimmt bis zu 1.685 € pro Jahr (Stand 2025)
Zusätzlich können bis zu 843 € aus dem Budget für Kurzzeitpflege übertragen werden
So ergeben sich insgesamt bis zu 3.539 € jährlich für Verhinderungspflege
Leistungsmerkmale:
Einsatz einer Betreuungskraft im häuslichen Umfeld
Individuelle Gestaltung:
Hilfe bei der Körperpflege, Haushalt, Begleitung, soziale BetreuungKurzfristige oder geplante Ersatzpflege möglich, je nach Bedarf
So funktioniert die Kostenübernahme:
Sie erhalten von uns eine Rechnung über die Betreuungskosten.
Sie reichen die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein.
Die Kasse erstattet Ihnen anteilig die Kosten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei der Antragstellung und Abwicklung.
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